Ambulante Pflege

Wir sind für Sie da, wenn Pflege gebraucht wird - an 365 Tagen im Jahr. Die PIR Pflege in Rostock GmbH passt sich Ihren Bedürfnissen mit maßgeschneiderten Angeboten an - im Alter, bei Krankheit, Behinderung oder nach einem Unfall. Sie entscheiden, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Wir beraten Sie gern.

Gemeinsam ermitteln wir Ihren individuellen Pflegebedarf, erstellen Ihnen ein Kostenangebot und unterstützen Sie bei der Beantragung der Leistungen bei Ihrer Kranken- und Pflegekasse.
 

Häusliche Krankenpflege umfasst Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung die Ihr Haus- oder Facharzt verordnet, wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung.

Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die Ihr Haus- oder Facharzt verordnet. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Vorbereiten, Kontrolle oder Verabreichen von Medikamenten
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Injektionen z.B. Insulingabe
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Wundverbände

Die Grundpflege und Hauswirtschaft umfassen alle pflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, die Ihr Haus- oder Facharzt verordnet, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt. Dazu zählen folgende Tätigkeiten:

  • Körperpflege
  • Reinigung und Unterstützung in der Wohnung
  • Einkaufen

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben Anspruch auf Pflegeleistungen entsprechend dem Leistungskomplexkatalog. Zu den Leistungskomplexen gehören der individuelle Hilfe- und Unterstützungsbedarf des täglichen Lebens. Wir bieten Ihnen Hilfe bei u.a.:

  • Körperpflege (Hilfe beim An- und Entkleiden, Waschen, Baden, Hautpflege, Inkontinenzversorgung, etc.),
  • Ernährung (Hilfe beim Essen und Trinken, Verabreichung von Sonden-Nahrung, etc.),
  • Mobilität (Lagerung, Transfer, Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, Begleiten bei Aktivitäten, etc.),
  • Einkaufen (Vorratseinkäufe, Besorgungen),
  • Reinigen der Wohnung,
  • Mahlzeitenzubereitung,
  • Kleider und Wäschepflege,
  • Unterstützung bei der Organisation von Dienstleistungen durch Dritte.

Die Pflegeberatung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und der praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch einen zugelassenen Pflegedienst, durch eine von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannte Beratungsstelle, durch eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachkraft abzurufen.

Pflegebedürftige, die die ambulante Pflegesachleistung beanspruchen sowie Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben Anspruch, halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch abzurufen.

Urlaubs- und Verhinderungspflege kann im Verhinderungsfall der Pflegeperson in Anspruch genommen werden. Das Angebot richtet sich an Pflegebedürftige, deren Pflegeperson auf Grund von Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege kurzzeitig verhindert ist. Voraussetzung für Leistungsansprüche der Urlaubs- und Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI besteht für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einen Maximalbetrag von 2.418,00 € pro Jahr.

Alle Pflegebedürftige erhalten automatisch zu den Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegegrad) einen zusätzlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden und darf ausschließlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden. Dazu zählen folgende Tätigkeiten:

  • Einkaufen,
  • Reinigung,
  • Betreuung,
  • Besuchs- und Begleitdienste.

Alle Leistungen können auch als Privatzahler in Anspruch genommen werden.

Bei privat Versicherten gilt das Kostenerstattungsprinzip.

Jährlicher Tranzparenzbericht

Im Auftrag der Landesverbände der gesetzlichen Pflegekassen in Mecklenburg-Vorpommern werden Prüfungen von stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten durch den Medizinischen Dienst Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Der Medizinische Dienst überprüft die Leistungen und die Qualität der Pflege und schafft so die Grundlage für eine angemessene Versorgung. Der jährliche Transparenzbericht des Medizinischen Dienstes vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick. Hier finden Sie unsere Berichte für 2022 und 2023.